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AGBs (TOBs)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Terms of Business)
für die auf www.fontfarm.de veröffentlichten Schriften.

KF OETZBACH Visuelle Kommunikation, Typografie, Font-Design; Dipl.-Des. K. F. Oetzbach
Natascha Dell Visuelle Kommunikation, Typografie, Font-Design, Illustration; Dipl.-Des. Natascha Dell

   

Wir sind stets darauf bedacht, unsere Produkte und Dienstleistungen gewissenhaft und mit viel liebe zum Detail zu konzipieren und zu realisieren. Sollten sich dennoch Mängel an unseren Leistungen und Produkten zeigen, so bitten wir Sie, uns diese anzuzeigen, damit wir rasch für Nachbesserung sorgen können.

Diese AGBs werden – wie unsere Lizenzvereinbarungen – zum rechtsverbindlichen Bestandteil des Vertragsabschlusses, sobald Sie eine Ware von uns erwerben bzw. sobald Ihnen diese zugesand wurde. Lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch, bevor Sie eine der hier (auf www.fontfarm.de) veröffentlichten Schriften installieren.

Mit Ihrer Order und mit der Benutzung unserer Waren bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu den hier genannten Bedingungen.

| § 1 Geltungsbereich
| (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
| (2) Diese Verkaufsbedingungen liegen allen Verkaufsangeboten zugrunde, welche von den oben genannten Personen abgegeben werden und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
| (3) Die Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, sofern von diesen Bedingungen abweichend, nicht Bestandteil des Vertrages.
| (4) Zusätzliche (hier nicht aufgeführte) Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

| § 2 Angebot und Vertragsabschluss
| (1) Ein Vertrag (Ihre Bestellung) kommt erst dann zustande, wenn der Besteller unsere Bestätigungs-Email, welcher einer Order folgt, zustimmend (per Post oder EMail) beantwortet.
| (2) Falls ein bestellter Artikel nicht mehr verfügbar ist, haben sowohl der Käufer als auch der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

| § 3 Überlassene Unterlagen
| An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen und Daten, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

| § 4 Preise und Zahlung
| (1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise (laut Preisliste, einzusehen unter http://www.fontfarm.de/themes/home/buyfont/priceoverview.php) ab Werk in Euro zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
| (2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das den Käufer genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
| (3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
| (4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
| (5) Bei Bezahlung der Ware aus dem Ausland trägt der Käufer sämtliche anfallenden Bankspesen.

| § 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
| Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

| § 6 Lieferzeit
| (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
| (2) Wir liefern die Ware nach zustandekommen des Vertrages bei Versand per EMail binnen 2 Werktagen. Bei Versand auf dem Postweg verlängert sich die Lieferfrist auf 7 Werktage (gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland). Sollten wir diesen Fristen nicht nachkommen, können Sie die Lieferung schriftlich (per Post) stornieren.
| (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
| (4) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
| (5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

| § 7 Gefahrübergang bei Versendung
| Beim Versand der Ware (Postweg, Kurier, Spedition oder E-Mail) geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

| § 8 Eigentumsvorbehalt
| (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Die Nutzung der Kaufsache ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt.
| (2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
| (3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in keinem Falle berechtigt.
| (4) Die Bearbeitung oder Umbildung der Kaufsachen durch den Besteller ist in jedem Falle untersagt, da diese urheberrechtlich geschützt sind.

| § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
| (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
| (2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Beschädigte Verpackungen (Transportschäden) müssen vom Empfänger bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigt werden.
| (3) Die Ware wird vor Auslieferung gemäß unserer Möglichkeiten auf Fehler- und Virenfreiheit geprüft. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
| (4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Des weiteren behalten wir uns vor vom Vertrag zurückzutreten, sofern uns keine Möglichkeiten zur Nachbesserung der Ware gegeben sind.
| (5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
| (6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
| (7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
| (8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
| (9) Der Käufer der Ware hat diese vor ihrer Verwendung binnen 14 Tagen nach Anlieferung auf Verwendbarkeit und eventuelle Mängel zu testen und diese, sofern vorhanden, dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Feststellung von Mängeln an der gelieferten Ware darf diese auf keinen Fall Verwendung finden, sofern sie nicht vom Verkäufer nachgebessert wurde. Im Falle der gemäß der oben genannten Punkte widerrechtlichen Verwendung übernimmt der Verkäufer für entstehende Schäden jeglicher Art (siehe auch $ 9 (2)) keine Haftung.

| § 10 Haftung
| (1) Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für eine 100%ige Fehlerfreiheit der gelieferten Ware und für Kompatibilität und äquivalente Funktionsweise derselben mit der beim Anwender vorhandenen Geräte, Software und Daten. Die Verantwortung für die Benutzung der Ware – und deren Folgen sowie der damit erzielten Ergebnisse – trägt der Käufer. Schadenersatzansprüche diesbezüglich seitens des Käufers sind in jedem Falle ausgeschlossen.
| (2) Über die oben genannten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern solche Schäden von uns nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verschuldet wurden. Wir schließen ausdrücklich alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus, welche durch die Verwendung der Kaufsache dem Käufer oder seinen Kunden aufgetretenen Schäden finanzieller, leiblicher oder materieller Art (z.B.: Produktionsausfälle, Produktionsverzögerungen, Stillstandzeiten, zusätzliche Kosten für Personal und Material und sonstige indirekte Schäden) vermeintlicherweise entstanden sein könnten. Das heißt, dass eine Haftung für konkrete, mittelbare, unmittelbare, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden einschließlich Gewinnverlust im Zusammenhang mit der gelieferten Ware, nur dann übernommen werden kann, soweit dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

| § 11 Sonstiges
| (1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
| (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
| (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
| (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Natascha Dell, Kai Oetzbach; Aachen, Januar 2006

 
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